Häufige Fragen

Ist Ghostwriting juristisch erlaubt?

Eindeutig ja. Als Kunde dürfen Sie jederzeit wissenschaftliche Arbeiten in Auftrag geben und für eigene Zwecke weiter verwenden. Sie dürfen jedoch nicht unsere Texte identisch wiedergeben und als eigene Leistung deklarieren, weil Sie sich so unter Umständen strafbar machen. Sie umgehen den Vorwurf des Betrugs oder der Täuschung, indem Sie unseren Service lediglich als Hilfestellung und Ideenvorlage für Ihre eigenen wissenschaftlichen Ambitionen verstehen und einen kreativen Eigenanteil leisten.

Wer garantiert mir, dass meine Auftragsarbeit eine angemessene akademische Qualität hat?

Wir. Ihre Arbeiten schreiben keine Studenten, Schreibservice- Büros oder dubiose Freelancer, denn wir legen bei unserem freien Mitarbeiterpool hohe qualitative Maßstäbe an. Ein sehr guter Studienabschluss in der gewünschten Fachrichtung und entsprechende Berufspraxis sind die Voraussetzung für die jeweilige Auftragsvergabe. Deshalb lehnen wir bei vielen Aufträgen lieber eine Auftragsarbeit ab, als sie von einem fachfremden oder unerfahrenen Ghostwriter anfertigen zu lassen.

Muss ich irgendwelche Eigenleistungen erbringen?

In der Regel werden die Arbeiten vollständig von uns betreut, das schließt die Literaturbeschaffung, Gliederung und Ausformulierung ein. Sie können uns aber gern bereits angefertigte Teiltexte oder recherchierte Literaturangaben übergeben, die Sie unbedingt berücksichtigt haben möchten.

Was passiert mit meinen persönlichen Daten?

Ihre Anonymität bleibt stets gewahrt. Bis die Zahlung durch Sie erfolgt ist, heben wir eine Kopie der Auftragsarbeit zu Dokumentationszwecken auf. Diese wird anschließend gelöscht. Ihre persönlichen Daten werden aus steuerrechtlichen Gründen ein Jahr lang aufbewahrt und danach gelöscht. Wir verpflichten uns, diese Daten nicht an Dritte weiterzugeben.

Gehört diese Auftragsarbeit wirklich mir?

Sie sind der Auftraggeber und haben demnach nach erfolgtem Zahlungseingang auch die wissenschaftliche Arbeit erworben. Bitte beachten Sie, dass Sie die Arbeit in der Ursprungsform nicht als eigene Produktion deklarieren dürfen. Diese Arbeit ist ein Unikat und wird in dieser Form nicht bei anderen Aufträgen wieder verwendet.

Ist eine schnellere Bearbeitungszeit möglich?

Natürlich ist eine schnellere Anfertigung möglich. Eiltermine wirken sich natürlich auf das Honorar aus. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich so früh wie möglich an uns zu wenden.

Kann ich eine Arbeit reklamieren, wenn ich unzufrieden bin?

Haben Sie eine Woche nach Erhalt der Auftragsarbeit keine Änderungswünsche geäußert, gilt unsere Arbeit als genehmigt. Bei Reklamationen muss es sich um eindeutige und klar zu belegende Fehler handeln. Handelt es sich dabei um nachweisbar falsche Aussagen, Inhalte oder Feststellungen, korrigieren wir diese innerhalb einer Woche kostenlos. Gewünschte Neuformulierungen, Kürzungen, Neuformatierungen oder stilistische Änderungen muss der Kunde prinzipiell selbst durchführen.

Kann ich meinen Auftrag während der Bearbeitungsphase kündigen?

Sie können nach der Auftragsbestätigung jederzeit die Erstellung der wissenschaftlichen Arbeit abbrechen. In diesem Falle übergeben wir Ihnen alle bis dahin gefertigten Texte und Materialien und stellen Ihnen eine anteilige Rechnung. Darin sind dann zusätzlich die durch die Kündigung entstandenen Sonderauslagen enthalten.

Können Sie Referenzen vorweisen?

Unsere Unternehmensphilosophie beinhaltet, erteilte Aufträge prinzipiell mit größter Diskretion und Rücksichtnahme zu behandeln. Aus diesem Grund erteilen wir keine Auskunft über unsere freien Mitarbeiter und den Kundenstamm.