Häufige
Fragen
Ist Ghostwriting juristisch erlaubt?
Eindeutig ja. Als Kunde dürfen Sie jederzeit wissenschaftliche
Arbeiten in Auftrag geben und für eigene Zwecke weiter
verwenden. Sie dürfen jedoch nicht unsere Texte identisch
wiedergeben und als eigene Leistung deklarieren, weil Sie
sich so unter Umständen strafbar machen. Sie umgehen
den Vorwurf des Betrugs oder der Täuschung, indem Sie
unseren Service lediglich als Hilfestellung und Ideenvorlage
für Ihre eigenen wissenschaftlichen Ambitionen verstehen
und einen kreativen Eigenanteil leisten.
Wer garantiert mir, dass meine Auftragsarbeit eine angemessene
akademische Qualität hat?
Wir. Ihre Arbeiten schreiben keine Studenten, Schreibservice-
Büros oder dubiose Freelancer, denn wir legen bei unserem
freien Mitarbeiterpool hohe qualitative Maßstäbe
an. Ein sehr guter Studienabschluss in der gewünschten
Fachrichtung und entsprechende Berufspraxis sind die Voraussetzung
für die jeweilige Auftragsvergabe. Deshalb lehnen wir
bei vielen Aufträgen lieber eine Auftragsarbeit ab,
als sie von einem fachfremden oder unerfahrenen Ghostwriter
anfertigen zu lassen.
Muss ich irgendwelche Eigenleistungen erbringen?
In der Regel werden die Arbeiten vollständig von uns
betreut, das schließt die Literaturbeschaffung, Gliederung
und Ausformulierung ein. Sie können uns aber gern bereits
angefertigte Teiltexte oder recherchierte Literaturangaben
übergeben, die Sie unbedingt berücksichtigt haben
möchten.
Was passiert mit meinen persönlichen Daten?
Ihre Anonymität bleibt stets gewahrt. Bis die Zahlung
durch Sie erfolgt ist, heben wir eine Kopie der Auftragsarbeit
zu Dokumentationszwecken auf. Diese wird anschließend
gelöscht. Ihre persönlichen Daten werden aus steuerrechtlichen
Gründen ein Jahr lang aufbewahrt und danach gelöscht.
Wir verpflichten uns, diese Daten nicht an Dritte weiterzugeben.
Gehört diese Auftragsarbeit wirklich mir?
Sie sind der Auftraggeber und haben demnach nach erfolgtem
Zahlungseingang auch die wissenschaftliche Arbeit erworben.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Arbeit in der Ursprungsform
nicht als eigene Produktion deklarieren dürfen. Diese
Arbeit ist ein Unikat und wird in dieser Form nicht bei
anderen Aufträgen wieder verwendet.
Ist eine schnellere Bearbeitungszeit möglich?
Natürlich ist eine schnellere Anfertigung möglich.
Eiltermine wirken sich natürlich auf das Honorar aus.
Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich so früh wie möglich
an uns zu wenden.
Kann ich eine Arbeit reklamieren, wenn ich unzufrieden
bin?
Haben Sie eine Woche nach Erhalt der Auftragsarbeit keine
Änderungswünsche geäußert, gilt unsere
Arbeit als genehmigt. Bei Reklamationen muss es sich um
eindeutige und klar zu belegende Fehler handeln. Handelt
es sich dabei um nachweisbar falsche Aussagen, Inhalte oder
Feststellungen, korrigieren wir diese innerhalb einer Woche
kostenlos. Gewünschte Neuformulierungen, Kürzungen,
Neuformatierungen oder stilistische Änderungen muss
der Kunde prinzipiell selbst durchführen.
Kann ich meinen Auftrag während der Bearbeitungsphase
kündigen?
Sie können nach der Auftragsbestätigung jederzeit
die Erstellung der wissenschaftlichen Arbeit abbrechen.
In diesem Falle übergeben wir Ihnen alle bis dahin
gefertigten Texte und Materialien und stellen Ihnen eine
anteilige Rechnung. Darin sind dann zusätzlich die
durch die Kündigung entstandenen Sonderauslagen enthalten.
Können Sie Referenzen vorweisen?
Unsere Unternehmensphilosophie beinhaltet, erteilte Aufträge
prinzipiell mit größter Diskretion und Rücksichtnahme
zu behandeln. Aus diesem Grund erteilen wir keine Auskunft
über unsere freien Mitarbeiter und den Kundenstamm.